"Ein Volk, das seine Fremden nicht ehrt,
ist dem Untergang geweiht."
Goethe


english deutsch Druckansicht

1. Setzen Sie sich für eine Verlängerung der zum 31.12.09 auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ (gem. gesetzl. Bleiberechtsregelung) ein, damit die Flüchtlinge nicht die Auswirkungen der Wirtschaftskrise ausbaden müssen?
Ja, im übrigen auch unabhängig von der Frage der wirtschaftlichen Situation in Deutschland als Gastgeberland.Siehe dazu auch unser Bundestagswahlprogramm, das Sie z. B. unter http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/295/295495.wahlprogramm_komplett_2009.pdf zum Download finden: „Wir wollen eine großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende Menschen, die bislang nur geduldet wurden. Nur so erhalten sie endlich eine sichere Zukunftsperspektive. Die von der großen Koalition beschlossene Bleiberechtsregelung wird dem nicht gerecht, weil sie zu viele Ausschlussgründe sowie kleinliche bürokratische Bedingungen enthält, die von den meisten Geduldeten nicht erfüllt werden können.“ (S. 153)

2. Sind Sie darüber hinaus für eine vernünftige - nicht stichtagsgebundene - Bleiberechtsregelung, bei der Erwachsene nach 5 Jahren, Familien nach 3 Jahren und unbegleitete Minderjährige nach 2 Jahren ein Bleiberecht erhalten?
Ja (s. Antwort zu Frage 1).

3. Setzen Sie sich für eine kostenlose Rechtsberatung vor der Asylanhörung ein?
Ja, unbedingt. Die Neuankömmlinge sind der ersten Anhörung und dem gesamten Asylverfahren ohne Beratung völlig ausgeliefert und völlig überfordert damit. Der Freistaat, der sich mehr oder weniger komplett aus der Asylberatung zurückgezogen hat, muss grundsätzlich wieder in die Pflicht genommen werden. Dies gilt auch für die Finanzierung einer kostenlosen Rechtsberatung. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit der Zentralen Rückführungsstellen, die erstens als Paralleleinrichtungen auf Landesebene völlig überflüssig sind und zweitens völlig intransparent sind. Das undurchsichtige und kostenspielige Wirken der Zentralen Rückführungsstellen in Bayern wollen wir in der nächsten Legislaturperiode gründlich unter die Lupe nehmen.

4. Setzen Sie sich für Deutschkurse für !AsylbewerberInnen gleich nach Ankunft ein, um deren Integration zu verbessern?
Ja. Die Intiativen und Organisationen, die sich hierfür engagieren müssen zudem gefördert werden.

5. Setzen Sie sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein?
Ja: „Das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen menschenunwürdigen Bestimmungen muss weg. Seine Sonderregelungen stellen Flüchtlinge unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Wir unterstützen daher den Vorschlag der EU-Kommission, die sozialen Mindeststandards für Asylbewerberinnen und -bewerber zu verbessern und auch ihnen das Recht auf Arbeit schneller zuzugestehen“ (s. Wahlprogramm S. 154).

6. Setzen Sie sich für einen vollen und sofortigen Arbeitsmarktzugang von !AsylbewerberInnen ein?
Ja. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich immer schon für einen besseren Arbeitsmarktzugang von !AsylbewerberInnen eingesetzt.

7. Setzen Sie sich ein für die Abschaffung des stigmatisierenden roten Balkens in den „Duldungen“
Ja.

8. Sind Sie für die Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention?
Ja: „Wir treten ein für die umfassende Umsetzung der Kinderrechtskonvention in unserem Land und die Rücknahme der deutschen Vorbehalte, die vor allem negative Auswirkungen auf Flüchtlingskinder haben. Noch immer schiebt die Bundesrepublik Kinder und Jugendliche ab, die keine andere Heimat als Deutschland kennen. Diesen Skandal wollen wir beenden“ (s. Wahlprogramm S: 153).

9. Unterstützen Sie die Beteiligung der BRD an Resettlement-Aktionen des UNHCR (Aufnahme von UN-anerkannten Flüchtlingen aus Krisengebieten) über die gegenwärtige Iraker-Regelung hinaus?
So hat sich z. B. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Münchner Stadtrat im letzten Jahr für die Resettlement-Aktion „Save me“ des Münchner Flüchtlingsrats mit einem Antrag im Stadtrat erfolgreich eingesetzt.

10. Sind Sie dafür, dass nicht nur die über die Resettlement-Aktion ins Land geholten Irakflüchtlinge, sondern auch diejenigen, die schon hier sind, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Ja.

11. Werden Sie sich bei der Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie dafür einsetzen, dass Abschiebehaft

  • wirklich nur als „ultima ratio“-Maßnahme verhängt wird,
  • dass Abschiebehäftlinge getrennt von Straftätern in eigenen Einrichtungen festgehalten werden und
  • dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (Minderjährige, Schwangere, Kranke etc.) grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden.
    Ja: „Menschen, die nichts weiter getan haben, als in Deutschland Zuflucht zu suchen, sitzen in Abschiebehaft. Wir setzen uns für die Beendigung dieser inhumanen Situation ein. Bis dahin fordern wir zumindest die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, keine Inhaftierung besonders Schutzbedürftiger, die Trennung von Strafhaft und Zivilhaft und die Begrenzung der Abschiebehaft auf einen so kurzen Zeitraum wie möglich, aber maximal sechs Monate“ (s. Wahlprogramm S. 154).

12. Setzen Sie sich ein für die Abschaffung der derzeitigen „Dublin II“-Regelung (zuständig für das Asylverfahren ist der Mitgliedstaat, über dessen Grenze der Flüchtling in die EU gelangt ist) zugunsten einer solidarischen europäischen Regelung, die dabei auch die Interessen der Flüchtlinge nicht außer Acht lässt?
Ja. Dazu heißt es z. B. in unserem Programm zur letzten Europawahl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Bei der anstehenden Überarbeitung der Dublin-II-Verordnung werden GRÜNE sich für eine verbindliche Regelung einsetzen, die garantiert, dass Asylsuchende nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem die Gefahr der Nichteinhaltung internationaler Flüchtlings- und Menschenrechtsstandards besteht. In diesen Fällen muss das sog. Selbsteintrittrecht für die Durchführung von Asylverfahren großzügiger angewandt werden.“


Aktuelles

weitere Meldungen

Termine

Von Mali nach Marokko und dann...:
Veranstaltung im EineWeltHaus
Donnerstag, 16. Mai um 19.30 Uhr
Plenum: Montag, 27. Mai 2013, 19 Uhr, Goethestr. 53

Impressum & Kontakt